(Bonn, 02.03.2006)
Viele besorgte Bürger holen aus Angst vor der Vogelgrippe auch im Forschungsmuseum Koenig Auskunft ein. Vor allem die Frage - wie verhalte ich mich, wenn ich einen toten Vogel finde - wird häufig gestellt.
Tote Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne),
tote Greifvögel
Melden Sie Todfunde bitte an das Veterinäramt in Ihrer Region.
Nach Dienstschluss sind die Tierärzte für Sie erreichbar.
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Veterinäramt Bonn
Herr Gesang
Tel: 0228 / 772756 oder -58. -
Veterinäramt Rhein-Sieg-Kreis
Hotline / Bürgertelefon: 02241 / 138899
Umgang mit Totfunden von Vögeln
Als reine Vorsichtsmaßnahme erscheint es derzeit sinnvoll, den Kontakt mit den beiden Hauptrisikogruppen soweit möglich zu reduzieren. Hierzu gehören Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne) und Vögel, die sich von kranken oder toten Wasservögeln ernähren (beispielsweise Möwen und einige Greifvogelarten). Das bedeutet, dass man vorerst solche Vögel weder lebend noch tot in die Hände nehmen sollte, wenn man keine entsprechende Schutzkleidung trägt. Eine Annäherung stellt - soweit die Vögel das überhaupt zulassen - überhaupt keine Gefahr dar.
Zugvögel
Nach Einschätzungen des Robert-Koch-Institutes und der Vogelwarten ist das Risiko einer Einschleppung des Vogelgrippevirus durch ziehende Kleinvögel bzw. Störche gering. Nach wie vor haben alle Jagd- und Naturschutzgesetze ihre volle Gültigkeit und es ist weder gestattet, Nester geschützter Vögel (beispielsweise von Schwalben oder Störchen) zu zerstören noch Vögel selbst zu töten oder zu verletzen. Bei streng geschützten und jagdbaren Vogelarten ist darüber hinaus auch das Stören und Vertreiben wie bisher gesetzlich verboten.
Vogelfütterung
Totfunde von Kleinvögeln im Garten begründen keinen Verdacht auf Vogelgrippe. Die weitaus meisten toten Vögel in der Umgebung von Vogelhäuschen sind an Fensterscheiben verunglückt. Die Fütterung von Wasservögeln sollte unterlassen werden. Sie konzentriert Wasservögel an bestimmten Stellen und erhöht bei Ausbruch der Seuche das Risiko ihrer Verbreitung.
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