Sonder- und Informationsausstellung
19.06.2004 bis 30.09.2004
19.06.2004 bis 30.09.2004
Das "Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten" (CMS - Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals) wurde 1979 in Bonn abschließend verhandelt und am 23. Juni 1979 unterzeichnet. Deshalb wird das Übereinkommen auch als "Bonner Konvention" bezeichnet. Die Bonner Konvention ist in besonderer Weise mit Deutschland und der Stadt Bonn verbunden.
Die "Bonner Konvention" ist mittlerweile (Stand: 1.6.2004) von 86 Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, unterzeichnet und ratifiziert worden. Drei weitere Staaten haben die Konvention bisher gezeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung ist Depositar, das Auswärtige Amt Verwahrstelle des Übereinkommens.
Ziele und Instrumente der Konvention
Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten zu treffen, einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung. Dies soll insbesondere auf der Grundlage bestehender oder neuzuschaffender völkerrechtlicher Instrumente durch international abgestimmte Erhaltungsmaßnahmen im gesamten Wanderungsraum der betroffenen Arten erreicht werden. Weltweit gibt es schätzungsweise 8.000 - 10.000 wandernde Tierarten. Etwa 1.200 Arten bzw. regional abgegrenzte Populationen, die akut vom Aussterben bedroht sind oder deren Bestand hoher Gefährdung ausgesetzt ist, sind vom Schutzbereich des Übereinkommens erfasst."
Für einzelne Arten oder Gruppen, die gefährdet, jedoch nicht notwendigerweise vom Aussterben bedroht sind, ist die Ausarbeitung von Regionalabkommen vorgesehen, in denen rechtsverbindlich Schutz, Erhaltung und nachhaltige Nutzung dieser Arten über ihren gesamten Wanderungsbereich geregelt und die Zusammenarbeit der betroffenen Staaten koordiniert werden.
Soweit in einigen Fällen kurzfristige Maßnahmen, bedingt durch Epidemien, Natur- oder Umweltkatastrophen oder aus anderen Gründen, wie Zerstörung von Lebensräumen oder übermäßige Bejagung, zur Wahrung des Bestandes einer Art und damit der biologischen Vielfalt notwendig sind, wird international abgestimmter Schutz auch mittels sogenannter Verwaltungsabkommen sichergestellt.


